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   BFH, 28.03.1990 - X R 166/87   

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https://dejure.org/1990,6253
BFH, 28.03.1990 - X R 166/87 (https://dejure.org/1990,6253)
BFH, Entscheidung vom 28.03.1990 - X R 166/87 (https://dejure.org/1990,6253)
BFH, Entscheidung vom 28. März 1990 - X R 166/87 (https://dejure.org/1990,6253)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 31.10.1989 - IX R 216/84

    Erforderlichkeit eines Ergänzungspflegers bei Nießbrauchsbestellung zugunsten

    Auszug aus BFH, 28.03.1990 - X R 166/87
    Zur weiteren Förderung des Verfahrens wird darauf hingewiesen, daß der IX. Senat durch Urteil vom 31. Oktober 1989 IX R 216/84 (BFHE 159, 319) über einen dem vorliegenden Fall vergleichbaren Sachverhalt entschieden hat.
  • BFH, 19.04.1989 - X R 3/86

    Personengesellschaft - Steuerhinterziehung - Erlangter Vorteil - Einheitliche und

    Auszug aus BFH, 28.03.1990 - X R 166/87
    Die Sache geht an das FG zurück, das sein Verfahren nach § 74 FGO aussetzen und den Abschluß eines Verfahrens der gesonderten und einheitlichen Feststellung abwarten muß (vgl. Urteil des Senats vom 19. April 1989 X R 3/86, BFHE 156, 383, BStBl II 1989, 596, m. w. N.).
  • BFH, 12.11.1985 - IX R 85/82

    Gesonderte und einheitliche Feststellung - Erforderlichkeit - Vorliegen von

    Auszug aus BFH, 28.03.1990 - X R 166/87
    Eine solche Feststellung ist u. a. auch dann erforderlich, wenn zweifelhaft ist, ob einkommensteuerpflichtige Einkünfte vorliegen, an denen mehrere Personen beteiligt bzw. die mehreren Personen zuzurechnen sind (BFH-Urteil vom 12. November 1985 IX R 85/82, BFHE 145, 308, BStBl II 1986, 239).
  • BFH, 17.01.1985 - IV R 106/81

    GmbH & Co. KG - Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb - Einkünfte aus Land- und

    Auszug aus BFH, 28.03.1990 - X R 166/87
    Dies würde eine einheitliche und gesonderte Feststellung erfordern (vgl. BFH-Urteil vom 21. Juli 1961 VI 5/61, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Reichsabgabenordnung, § 215, Rechtsspruch 36), unbeschadet der Tatsache, daß die vom Kläger selbst bezogenen Einkünfte anteilig in Einkünfte aus Gewerbebetrieb umzuqualifizieren und gegebenenfalls umzurechnen sind (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 17. Januar 1985 IV R 106/81, BFHE 143, 68, BStBl II 1985, 291).
  • BFH, 29.09.1987 - IX R 83/83

    Zur Einkommensteuerpflichtigkeit von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus BFH, 28.03.1990 - X R 166/87
    Es handelt sich hier nicht um einen Sachverhalt, bei dem die Zurechnung der Einkünfte verhältnismäßig einfach ist (vgl. BFH-Urteil vom 29. September 1987 IX R 83/83, BFH/NV 1988, 205).
  • BFH, 21.07.1961 - VI 5/61
    Auszug aus BFH, 28.03.1990 - X R 166/87
    Dies würde eine einheitliche und gesonderte Feststellung erfordern (vgl. BFH-Urteil vom 21. Juli 1961 VI 5/61, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Reichsabgabenordnung, § 215, Rechtsspruch 36), unbeschadet der Tatsache, daß die vom Kläger selbst bezogenen Einkünfte anteilig in Einkünfte aus Gewerbebetrieb umzuqualifizieren und gegebenenfalls umzurechnen sind (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 17. Januar 1985 IV R 106/81, BFHE 143, 68, BStBl II 1985, 291).
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